FCI-Standard N°226 / 01.10.1997/ GB
LANDSEER (europäisch-kontinentaler Typ)
ÜBERSETZUNG: Mrs. Matenaar.
HERKUNFT: Deutschland / Schweiz.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL-STANDARDS: 24. 08. 1960
VERWENDUNG: Wach-, und Begleithund.
F.C.I. KLASSIFIKATION:
Gruppe 2: Pinscher und Schnauzer-Molossoide, Schweizer Sennenhunde und andere Rassen.
Sektion 2.2: Molossoide, Berghunde.
Ohne Arbeitsprüfung.
Der Landseer soll den Eindruck eines grossen, starken, harmonisch gebauten Hundes hervorrufen. Er steht, besonders was den Rüden anbetrifft, auf höheren Läufen als der schwarze Neufundländer.
Kopfhaut sollte ohne Falten sein, kurz und fein behaart. Kopfmodellierung markant geprägt, mit edlem Ausdruck.
Schädel: Breit und massig mit einem gut entwickelten Hinterhauptsstachel.
Stop: Deutlich, jedoch nicht so steil und ausgeprägt wie beim St. Bernhardshund.
Nase: Schwarz pigmentiert.
Schnauze: Vor dem Stirnabsatz gemessen entspricht die Schnauzenlänge der Schnauzentiefe.
Lefzen: Trocken, schwarz pigmentiert; die möglichst straffe und nicht geifernde Oberlefze soll die Unterlefze leicht decken.
Kiefer / Zähne: Scherengebiss.
Backen: Die mässig entwickelten Backen laufen allmählich in die Schnauzenpartie.
Augen: Mittelgross, mässig tief liegend, braun bis dunkelbraun, hellbraun darf toleriert werden; mit freundlichem Blick; Lidspalte mandelförmig Lidbindehaut nicht sichtbar. Ausgesprochen helle Augen (schwefel- oder graugelb) sind fehlerhaft, ebenso zu enger Augenstand.
Ohren: Mittelgross, wenn gegen die Augen gelegt bis zum inneren Augenwinkel reichend, dreieckige Form, unten etwas gerundet, hoch am Oberkopf, aber nicht zu weit hinten angesetzt und an den Kopfseiten glatt und dicht anliegend; mit feiner kurzer Behaarung, längere Haarfransen nur am hinteren Teil der Ohrenwurzel.
Der Hals, im Querschnitt nicht ganz rund, sondern leicht eiförmig, steigt muskulös und breitnackig aus der Schulter-Brust-Partie gegen den Kopf an. Bei symmetrischem Bau beträgt seine Länge vom Hinterhauptbein bis zum Widerrist ungefähr 3/4 bis 4/5 der Kopflänge vom Hinterhauptbein bis zur Nasenspitze gemessen. Ausgeprägte Kehl- oder Halswamme ist nicht erwünscht.
Die Länge vom Widerrist zum Rutenansatz entspricht ungefähr der doppelten Kopflänge. Von den Schultern bis zur Kruppe breit und kräftig.
Rücken: Straff, gerade.
Lenden: Muskulös.
Kruppe: Breit, durch starke Muskelpolster seitlich und nach hinten schön abgerundet.
Brust: Zwischen den sehr muskulösen Schultern ist die Brust tief und breit mit entsprechend kräftiger Rippenwölbung des Brustkorbes.
Bauch: Wenig aufgezogen. Zwischen Bauch und Lenden soll eine flache Vertiefung der Flankengegend deutlich sichtbar sein. Schwacher Rücken, Senkrücken, schlaffe Lenden, zu kurze letzte Rippen so wie ein stark aufgezogener Bauch sind fehlerhaft.
Stark, höchstens bis etwas unter das Sprunggelenk reichend, sehr dicht und buschig behaart, aber nicht fahnenartig. In der Ruhe soll der Hund im Stand den Schwanz abwärts hängend tragen, mit eventuell, am Ende einer leichten Biegung nach oben. Bei der Bewegung darf er ihn gerade ausgestreckt mit einer leichten Biegung des Endes nach oben tragen. Verbogene oder über dem Rücken geringelt getragene Schwänze sind zu verwerfen.
Starke, von der Schultergegend kommende Muskelmassen umlagern den kräftigen Oberarmknochen, dem sich unter richtiger Winkelung die mächtigen Knochen des von vorne gesehen vollkommen geraden, gut bemuskelten Laufes anschliessen. Der ganze Lauf ist bis zum Sprunggelenk leicht befedert.
Ellenbogen: Sie liegen dem tiefsten Teil des Brustkorbes an, stehen ziemlich hoch und sind genau nach rückwärts gerichtet.
Der Hinterteil soll kräftig sein. Die Hinterfüße müssen durchwegs frei beweglich sein und sollen starke Knochen haben, die von kräftigen Muskeln überlagert sind. Die Hinterfüße sind mäßig befedert.
Oberschenkel: Besonders breit.
Afterkrallen: Sie sind zu verwerfen und sollen möglichst bald nach der Geburt entfernt werden. Kuhhessige Stellung und Mangel an Winkelung sind Fehler.
Große, gut geformte Katzenfüße. Gespreizte oder auswärts gebogene Füße sind unzulässig. Die Zehen sind mit Schwimmhäuten verbunden, die stark sein sollten und ihre Länge sollte bis zu den Zehenspitzen reichen.
Die Bewegung und Gangart der muskulösen Läufe ist leicht fördernd und geräumig.
Die Behaarung soll mit Ausnahme des Kopfes, lang, möglichst schlicht und dicht sein und bei der Berührung sich fein anfühlen. Das Deckhaar ist durchsetzt mit Unterwolle, aber nicht so dicht wie beim schwarzen Neufundländer. Leicht gewelltes Deckehaar auf dem Rücken und an den Oberschenkeln ist nicht zu beanstanden. Das gegen den Strich gebürstete Haar muss von selbst wieder in die richtige Lage zurückfallen.
Die Grundfarbe des Haares ist ein klares Weiss mit zerrissenen schwarzen Platten auf der Rumpf- und Kruppenpartie. Der Hals, die Vorbrust, der Bauch, die Läufe und die Rute müssen weiss sein. Der Kopf ist schwarz. Als Zuchtfestigung gilt eine weisse Schnauzenpartie mit einer weissen, symmetrischen, nicht zu breiten, durchgezogenen Blesse. Noch vorkommende Russflecken im weissen Grund sind keine Fehler, sollen jedoch herausgezüchtet werden.
Die Schulterhöhe:
Rüden: zwischen 72 und 80 cm (28,5 – 31,5 Inch)
Hündinnen: zwischen 67 und 72 cm (26,5 – 28,5 Inch)
Kleinere Variationen nach unten oder oben sind zu tolerieren.
Jede Abweichung von den obengenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden. Ihre Bewertung soll in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen. Jeder Hund, der physische Abnormalitäten oder Abnormalitäten im Charakter aufweist, soll disqualifiziert werden.
N.B.: Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.